Das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Dachau bittet selbstorganisierte Zusammenschlüsse gemäß § 4a SGB VIII, sich zu melden. Ziel ist es, eine mögliche Beteiligung im neu zu besetzenden Jugendhilfeausschuss ab dem Jahr 2026 zu prüfen.
Bei selbstorganisierten Zusammenschlüsse nach § 4a SGB VIII handelt es sich um unabhängig agierende Gruppen, die sich freiwillig und ohne staatliche Anbindung zur Selbstvertretung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeschlossen haben. Typische Beispiele sind Jugend- oder Elterninitiativen, Selbsthilfegruppen von Pflegeeltern oder -kindern oder oder Jugendclubs.
Wer sich angesprochen fühlt, sollte bis 31. August per E-Mail an verfahrenslotse@lra-dah.bayern.de schreiben. Für Rückfragen steht Regina Mayer gerne unter 08131/74-2265 zur Verfügung.